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Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://mach-dein-ding-bremen.de veröffentlichten Webauftritt der Senatorin für Kinder und Bildung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist aktuell nur teilweise barrierefrei.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 28. Juni 2021 durchgeführten Selbstbewertung, gestützt auf Hinweise und Rückmeldungen der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik vom 8. April 2021, 14. Juni 2021 und 25. Juni 2021.
Eine erneute Evaluierung erfolgt im laufenden Betrieb.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Aktuell sind folgende Probleme bekannt:
- Die Beschreibung zu Zweck und Nutzen dieser Internetpräsenz liegen derzeit nicht in Leichter Sprache bzw. als Video in Deutscher Gebärdensprache vor.
- Die Textinhalte dieser Internetpräsenz liegen derzeit nicht in Leichter Sprache bzw. als Video in Deutscher Gebärdensprache vor.
- Die Kontraste (insbesondere bei der hellgrünen als auch der rosafarbenen Schrift) sind nicht ausreichend.
- Die Bezeichnung einzelner Buttons ist noch anzupassen.
An der Behebung dieser Probleme wird derzeit gearbeitet.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 28. Juni 2021 erstellt bzw. überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Sabine Hauptmann
Rembertiring 8 - 12
28195 Bremen
Telefon: +49 421 361-13222
Telefax: +49 421 496-4176
E-Mail: office@bildung.bremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.